Wir sind eine Gemeinschaft von Menschen, die Jesus Christus wirklich lieb haben
und versuchen, Seinem Beispiel zu folgen.

Wundervolle und einzigartige Menschen, die gemeinsam in Richtung Himmel unterwegs sind.

Reinhard Rehberg

 

 

 

WER WIR SIND


Jesus als Vorbild ...

Auf der Suche nach einem Leben, das sich lohnt und das den Anspruch hat,
wirklich als Christ zu leben, sind wir überrascht worden von einem wunderbaren,
großartigen Gott und der Realität des Heiligen Geistes!

 

  unsere Vision             unser Team

 

 

 

 

  

 WAS WIR TUN

 

 ... himmlische Zustände auf der Erde ausbreiten

"Dein Reich komme, Dein Wille geschehe,
wie im Himmel so auch auf Erden."
Matthäus 6,10

 

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Kontakt

  Vineyard Speyer e. V.
Zum Schlangenwühl 30
67346 Speyer
  06232 26996
  Bankdaten und Sofortspende
  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
              

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: "ATGB") gelten für den Erwerb und die Verwendung sämtlicher Eintrittskarten (fortan: "Ticket bzw. Tickets") für Veranstaltungen der Vineyard Speyer e. V., Zum Schlangenwühl 30, 67346 Speyer (fortan: "Veranstalter") an dem jeweilig genutzten Veranstaltungsort, insbesondere in der Vineyard Veranstaltungshalle unter vorgenannter Adresse.

2. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der Ticketpreise ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Veranstalters. Angebote des Veranstalters sind freibleibend, Bestellungen des Erwerbers verbindlich.
  2. Es gibt keine Einschränkung bei der Anzahl der bestellbaren Tickets pro Person. Allerdings wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Veranstaltungen ausschließlich namentliche Tickets abgegeben werden. Der Veranstalter behält sich vor, diese Ticketzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen sowie Vorzugsbedingungen, insbesondere gegenüber Schwerbehinderten, besonders Bedürftigen und/oder Jugendlichen, zu gewähren.
  3. Bestellungen werden grundsätzlich gegen Vorauskasse, z.B. Bargeld, Überweisung, PayPal®, von PayPal® akzeptierte Kreditkarte, ausgeführt. Wird ausnahmsweise eine Bestellung auf Rechnung gewährt, verpflichtet sich der Erwerber den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Mit Überschreitung des Zahlungstermins kommt der Erwerber ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Der Veranstalter behält sich zudem vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

3. Kein Widerrufsrecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. (2) BGB anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/ der bestellten Ticket(s).

4. Versand und Reklamationen

  1. Soweit vom Erwerber gewählt, erfolgt der Versand der Tickets auf Kosten und Gefahr des Erwerbers, es sei denn, dem Veranstalter oder der von ihm beauftragten Person fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last. Die Auswahl des Transportunternehmens liegt im freien Ermessen des Veranstalters. Die Regel-Versandart ist per E-Mail an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.
  2. Der Erwerber ist verpflichtet, die Tickets nach Erwerb oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen drei Werktagen, nach Erwerb oder Zugangs des und/oder der Tickets schriftlich, d.h. per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 11 Abs. (3) genannten Stelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Rechnungsbeleg, der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung des und/oder der Tickets. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Veranstalter dem Erwerber kostenfrei neue Tickets aus.

5. Rücknahme und Erstattung

  1. Ein Umtausch des und/oder der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis gegen Rückgabe des und/oder der Tickets zurück. Wird eine Veranstaltung abgebrochen oder abgesagt, erfolgt keine Erstattung des Kaufpreises, es sei denn der Veranstalter hat den Wegfall der Leistung zu vertreten.
  3. Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten das und/oder die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung nur bis zum letzten Werktag vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich.

6. Veräußerung und Weitergabe von Tickets

  1. Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zu den aus sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des Veranstalters, zugunsten der Sicherheit die Veräußerung und jede Weitergabe von Tickets einzuschränken. Die kommerzielle und gewerbliche Veräußerung und Weitergabe von Tickets bleibt allein dem Veranstalter vorbehalten. Im Falle der persönlichen Verhinderung dürfen Tickets ausnahmsweise unter Beachtung des nachstehenden Abs. (2) weitergegeben werden.
  2. Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
    - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
    - das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen zu einem Preis über 15 % des Originalpreises angeboten werden; der Aufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Logo-, Kennzeichen-, Marken-, Urheberrechten sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
    - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn, im Wege von Verlosungen oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu verwenden.
  3. Bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets ist der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, diese ATGB im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets wirksam zu vereinbaren und einzubeziehen. Auf Verlangen des Veranstalters hat jeder Erwerber oder Empfänger des Tickets Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Tickets ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden.
  4. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.
  5. Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Karten gegenüber dem Zuwiderhandelnden zu verweigern, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln sowie für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verbote gemäß Ziffer 6 Abs. (2) oder Pflichten des Abs. 3 die Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen des Veranstalters gestellte und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu fordern. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Zudem behält sich der Veranstalter vor, insbesondere im Falle gewerblicher und kommerzieller Weiterveräußerungen von Tickets, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Namensnennung zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern. Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche und Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

7. Zutritt zum Veranstaltungsort und Recht am eigenen Bild

  1. Der Zutritt zum Veranstaltungsort unterliegt diesen ATGB und zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Ordnung der Vineyard Speyer e. V. in ihrer jeweils gültigen Fassung, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird.
  2. Das Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Bei Beendigung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ermäßigte Tickets berechtigen den Inhaber zum Zutritt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweis und/oder einer Bescheinigung, aus welcher der Grund der Ermäßigung hervorgeht.
  3. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und gefährlichen Gegenständen, jeglichen Getränken, illegalen Drogen sowie Tieren ist untersagt. Gleiches gilt für die Mitnahme von Foto-, Videokameras und/oder sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung, sofern keine vorherige Zustimmung des Veranstalters vorliegt. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände vorgenannter Art vorläufig und entschädigungslos in Besitz zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten. Bei Nichtbeachtung dieser Verbote erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss stehen.
  4. Der Aufenthalt im und am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hallenordnung, insbesondere die Weisungen der Polizei, des Veranstaltungsleiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten.
  5. Die Beteiligung an Straftaten oder Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung innerhalb oder außerhalb des Veranstaltungsorts, Verstöße gegen diese ATGB und/oder der Hallenordnung können unbeschadet weiterer straf- und zivilrechtlicher Konsequenzen ein Hallenverbot nach sich ziehen. Das Nähere regelt die Hallenordnung.
  6. Der Aufenthalt im und am Veranstaltungsort zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Veranstalters und in den für Medienvertreter besonderes ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern daher ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos oder Beschreibungen aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. In keinem Fall ohne Zustimmung des Veranstalters erlaubt, sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet zu Verkaufszwecken oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht in den Veranstaltungsort mitgebracht werden.
  7. Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, etc. ist untersagt.
  8. Der Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte berechtigt sind, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

8. Sanktionen

  1. Für jeden nicht ganz unerheblichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser ATGB kann der Veranstalter die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500 Euro verlangen. Weitergehende Berechtigungen nach diesen ATGB - insbesondere gemäß deren Ziffer 6 Abs. (5) - und Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
  2. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

9. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet für Personen- und/oder Sachschäden nur bis zur Höhe der versicherten Risiken.
  2. Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sowie die Haftung für indirekte Schäden und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen in denen Kraft Gesetzes oder in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zwingend gehaftet wird.

10. Datenschutz

DATENSCHUTZHINWEIS

Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden. Für fremde Marketingzwecke werden ausschließlich solche Daten weitergegeben, bei denen dies gesetzlich erlaubt ist (allgemein veröffentlichte und bestimmte in Listen zusammengefasste Daten gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 a.F. und § 47 Nr. 2 n.F. Bundesdatenschutzgesetz sowie gem. § 28 Abs. 3 S.2 und S.4 n.F. Bundesdatenschutzgesetz).

Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit ohne Angabe von Gründen durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an: Vineyard Speyer e.V., Zum Schlangenwühl 30, 67346 Speyer, oder durch eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! widersprechen. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung Ihrer Bestellung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln einschließlich unserer Kataloge an Sie einstellen.

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Speyer. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Speyer; dies gilt indes nicht, wenn der Erwerber bzw. Inhaber Verbraucher ist.
  3. Bestellungen, Reklamationen und/oder Rückfragen können bei Veranstaltungen der Vineyard Speyer e. V. gerichtet werden an: Vineyard Speyer e.V. – Veranstaltungsbüro, Zum Schlangenwühl 30, 67346 Speyer.
  4. Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.

Vineyard Speyer e. V., Stand Juli 2020